Schulgeld
Um unsere besondere Form der Pädagogik und die vielen Angebote finanzieren zu können, sind wir auf die Erhebung von Schulgeld angewiesen, da wir weniger Unterstützung bekommen als staatliche Schulen. Unser Schulgeld orientiert sich an der Höhe des Kindergeldes.
Unser Schulgeld vom 01.01.2026 bis zum 31.07.2026:
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Unser Schulgeld ab dem 01.08.2026:
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Finanzielle Hilfen für Familien über BuT
Für Familien, die Sozialleistungen erhalten, können zusätzliche staatliche Unterstützung für Kinder und junge Erwachsene (0-25 Jahre) beantragen.
Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)* gibt es Extrageld für:
- Kita- & Schulmittagessen
- Hefte & Stifte
- Klassenfahrten & Ausflüge
- Fahrtkosten & Nachhilfe
- Sport-, Musik & Babykurse
Die unabhängige BuT-Beratung unterstützt Familien dabei, die Gelder zu beantragen. Die Beratung ist in sieben Sprachen möglich: Arabisch, Deutsch, Englisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch und Farsi.
Tel.: 030 – 5771 3004 0
Mail: info@but-beratung.de
*Über das BuT der Bundesregierung werden junge Menschen aus Familien unterstützt, die Sozialleistungen erhalten ( Bürgergeld „ALG II, Sozialgeld“, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem AsylbLG).
